Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die gastronomischen Angebote und Veranstaltungen der Ritterburg Normannstein in Treffurt

1 Grundlegende Bestimmungen I Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für die gastronomischen Angebote und Veranstaltungen der Ritterburg Normannstein in Treffurt von der jOIVENT Catering GmbH & Co. KG  – nachfolgend, „Ritterburg Normannstein” genannt – und den Gastronomie- sowie Veranstaltungsbesuchern – nachfolgend „Gast” und/oder „Gäste” genannt – welche die Angebote der Ritterburg Normannstein nutzen und diese besuchen.

1.2 Die Gäste erkennen bei kostenlosen gastronomischen Angeboten und Veranstaltungen mit Passieren des Eingangs und bei kostenpflichtigen gastronomischen Angeboten und Veranstaltungen mit dem Kauf einer Eintrittskarte diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich für sich und alle Besucher an.

1.3 Ein Anspruch auf Teilnahme an gastronomischen Angeboten und Veranstaltungen besteht nur, soweit der Gast über eine geltende Eintrittskarte oder vergleichbare Zutrittsberechtigung verfügt, er sich mit dem Personalausweis ausweisen kann, die aktuellen Gesetze, Verordnungen, Allgemeinverfügungen sowie das örtliche Hygienekonzept von ihm akzeptiert und eingehalten werden, er nicht an COVID-19 erkrankt ist und er auch keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweist. Außerhalb des Sitzplatzes gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nase-Schutz). Der Eintritt ist nur solange möglich, soweit die Kapazitäten und die gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen.

1.4 Die Ritterburg Normannstein behält sich Termin-, Besetzungs-, Programm- und Locationänderungen vor. Diese berechtigen nicht zur Rückgabe der Eintrittskarten.

1.5 Open-Air-Veranstaltungen und gastronomische Open-Air-Angebote finden auch bei ungünstiger Witterung statt. Bei unsicherer Witterung wird empfohlen, regenfeste Kleidung und Regencapes mitzuführen. Das Aufspannen von Regenschirmen während einer Veranstaltung mit Bühnenprogramm ist wegen der damit verbundenen Sichtbehinderung für andere Besucher nicht gestattet. Wir weisen darauf hin, dass es aufgrund der Witterung zur Verzögerung des Beginns der Veranstaltung oder zu Unterbrechungen kommen kann.

Wird die Veranstaltung oder das gastronomische Angebot bis zu vier Stunden vor Beginn dennoch aufgrund extremer Wetterbedingungen oder gesetzlicher Vorgaben abgesagt oder kommt es zu einer vorgeschriebenen Einschränkung der Besucherkapazität, behält sich die Ritterburg Normannstein folgende Leistungen vor: eine von ihr zeitlich definierte Ersatzveranstaltung oder Rückzahlung des Eintrittspreises. Wird eine bereits laufende Open-Air-Veranstaltung oder gastronomisches Open-Air-Angebot aufgrund extremer Wetterbedingungen abgebrochen, so wird der Kartenpreis an der Vorverkaufsstelle zurückerstattet, an der die Eintrittskarte erworben wurde (nur gegen Vorlage der Originaleintrittskarte innerhalb einer Frist von 30 Tagen), allerdings nur, wenn noch keine 40 Spielminuten erreicht worden sind. Wird eine bereits laufende Open-Air Veranstaltung oder gastronomisches Open-Air-Angebot aufgrund extremer Wetterbedingungen nach mehr als 40 Spielminuten abgebrochen, so gilt die Leistung als erbracht und es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Sollten einzelne Konzert- und/oder Showteile (z.B. Feuerwerk) ausfallen, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

Gebühren (z.B. Vorverkaufsgebühr, Versand- oder Bearbeitungsgebühren) werden in allen genannten Fällen nicht erstattet. Informationen über den Veranstaltungsablauf werden ausschließlich am Veranstaltungsort bekannt gegeben, auch bei ungünstiger Witterung.

1.6 Die Ritterburg Normannstein speichert und verarbeitet die vom Kunden angegebenen Daten für die Zwecke der beiderseitigen Vertragserfüllung. Die Ritterburg Normannstein darf die Daten nur zum Zweck der Information der Kunden verwenden (z.B. Zusendung von Veranstaltungsinformationen etc.).

1.7 Beim Kauf von Eintrittskarten liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Das bedeutet, dass ein Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Ritterburg Normannstein bindend und verpflichtet den Kunden zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Das Kündigungsrecht gem. § 649 BGB ist ausgeschlossen.

 

2 Vertragsgegenstand I Durchführung des gastronomischen Angebotes oder der Veranstaltung

2.1 Vertragsgegenstand ist die Möglichkeit des Besuchs der jeweiligen Veranstaltung oder des gastronomischen Angebotes, der diese AGB zugrunde liegt. Die Einzelheiten, insbesondere die wesentlichen Merkmale und die Zugangsvoraussetzungen (z.B. notwendige Eintrittskarten), finden Sie auf der Internetseite oder in der Informationsbroschüre.

2.2 Die Ritterburg Normannstein gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung und ist verpflichtet, sämtliche hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.

2.3 Die Ritterburg Normannstein erhebt eine Vorverkaufsgebühr in Höhe von 15 %. Die Tickets werden ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Die Ritterburg Normannstein haftet nicht für Preise und Gebühren kommerzieller Anbieter bzw. Reiseveranstalter.

 

3 Anfangszeiten und Einlass

3.1 Nur die offiziell von der Ritterburg Normannstein kommunizierten verbindliche Daten (Datum und Anfangszeiten) gelten. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt die Ritterburg Normannstein keine Gewähr.

3.2 Mit Beginn erlischt der Anspruch auf den auf der Eintrittskarte ggf. ausgewiesenen Platz.

3.3 Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgt eine feste Sitzplatzzuweisung durch die Ritterburg Normannstein. Gruppenbestellungen werden nach den aktuellen Vorschriften zusammen positioniert. Sitzplatzwünsche mit anderen Personen können bis fünf Tage vorher per Mail an info@ritterburg-normannstein.de übermittelt werden. Dennoch besteht kein Anspruch auf eine freie Sitzplatzauswahl.

3.4 Bei einzelnen Sitzplätzen können Sichtbehinderungen zur Bühne auftreten. Der Besucher erklärt sich mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden.

 

4 Garderobe

Für abgelegte Kleidungsstücke im Bereich der Ritterburg Normannstein wird keine Haftung übernommen.

 

5 Parkmöglichkeiten

Für die gastronomischen Angebote und Veranstaltungen können die öffentlichen Parkmöglichkeiten genutzt werden. Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz.

 

6 Fundsachen

Gegenstände aller Art, die auf dem Gelände der Ritterburg Normannstein gefunden werden, sind bei der Ritterburg Normannstein abzugeben. Die weitere Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. BGB.

 

7 Bild-, Film- und Tonaufnahmen

7.1 Das Herstellen von gewerblichen Bild-, Film- und Tonaufnahmen aller Art ist auf dem Gelände der Ritterburg Normannstein grundsätzlich untersagt. Gewerbliche Bild-, Film- und Tonaufnahmen aller Art durch die Gäste bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Ritterburg Normannstein. Die Ritterburg Normannstein ist berechtigt, ihre Zustimmung hierzu von der Vereinbarung eines an ihr zu zahlenden Entgelts abhängig zu machen. Die Ritterburg Normannstein ist rechtzeitig vorher von einer geplanten Berichterstattung zu unterrichten.

7.2 Bei einzelnen gastronomischen Angeboten und Veranstaltungen kann aus urheberrechtliehen Gründen auch die private Bild-, Film- und Tonaufnahme durch die Ritterburg Normannstein untersagt werden. Ist dies der Fall, wird die Ritterburg Normannstein am Eingangsbereich entsprechende Hinweise anbringen.

7.3 Zuwiderhandlungen gegen die Regelungen in den Ziffern 7.1 oder 7.2 können Schadensersatzansprüche zur Folge haben oder Maßnahmen nach Ziffer 10.1 und 10.5 nach sich ziehen.

 

8 Recht am eigenen Bild

Die Gäste stimmen durch den Besuch der Ritterburg Normannstein zu, dass die Ritterburg Normannstein und durch sie beauftragte Dritte berechtigt sind, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Gäste ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet,  Social Media, auf Bild-, Ton-, Bildton-, oder Datenträgern, in Film- und Funksendungen sowie zur Bewerbung von Veranstaltungen und gastronomischen Angeboten der Ritterburg Normannstein, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten der Ritterburg Normannstein. Die Gäste stimmen unwiderruflich der inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkten Verwertung dieser Aufzeichnungen vorbehaltlos zu. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.

 

9 Sicherheitsbestimmungen

Bei Veranstaltungen gilt grundsätzlich die jeweilige Versammlungsstättenverordnung. Die Belegungs- und Nutzungspläne sind strikt einzuhalten. Flucht- und Rettungswege sind frei zu halten. Dem Veranstaltungsbesucher ist bewusst, dass Konzerte und andere musikalische Angebote eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Daher wird den Gästen zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, einen eigenen Gehörschutz zu benutzen. Gegen ein geringes Entgelt ist dieser vor Ort erhältlich. Für Kinder unter zehn Jahren und insbesondere unter drei Jahren sind Musikveranstaltungen aus Gehörschutzgründen ungeeignet. Sollten Eltern Ihre Kinder dennoch mitbringen, müssen diese einen eigenen altersgerechten Gehörschutz tragen. Die Haftung und Verantwortung liegt bei den Eltern. Es gelten alle aktuellen Corona Gesetze, Verordnungen, Allgemeinverfügungen sowie das örtliche Hygienekonzept.

 

10 Hausrecht

10.1 Die Ritterburg Normannstein übt auf dem gesamten Gelände der Ritterburg Normannstein das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, Hausverweise und -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Gäste von der Fläche verwiesen werden, wenn sie stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbestimmungen und Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Gast stören oder andere Besucher belästigen wird. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

10.2 Die Mitnahme von Speisen und Getränken auf das Gelände der Ritterburg Normannstein und der dortige Verzehr sind nicht gestattet.

10.3 Das Rauchen ist in den Räumen der Ritterburg Normannstein untersagt und auf den Außenflächen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.

10.4. Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, Glasflaschen, Dosen, Hartverpackungen oder sonstige als Wurfgeschosse verwendbare Gegenstände (z.B. Deo, Parfum etc.) auf das Gelände mitzubringen. Diese Gegenstände werden daher beim Einlass abgenommen. Demnach sind auch Taschen nur bis DIN A4 (21cm x 29,7 cm) erlaubt. Auf dem gesamten Gelände sind Fackeln, Wunderkerzen, pyrotechnische Gegenstände, Rauschmittel, Waffen – aller Art und sonstige gefährliche Gegenstände untersagt.

10.5 Den Anweisungen des Personals der Ritterburg Normannstein ist Folge zu leisten.

 

11 Haftung I Absage des gastronomischen Angebotes oder der Veranstaltung, Höhere Gewalt, wichtige Gründe, Corona

11.1 Für Schäden jeder Art, die ein Gast in den Räumen der Ritterburg Normannstein oder auf dem Gelände und/oder sonstigem Veranstaltungsort erleidet, haftet die Ritterburg Normannstein, seine Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Fall grober Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.

11.2 Kann das gastronomische Angebot oder die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse oder sonstiger wichtiger Gründe nicht durchgeführt werden, sind Schadenersatzansprüche der Gäste gegenüber der Ritterburg Normannstein, gleich welcher Art, ausgeschlossen.

11.3 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 11.1 bis 11.2 gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. ln diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

11.4 Der Besuch der Ritterburg Normannstein erfolgt im Hinblick auf eine mögliche Ansteckung mit dem Sars-Cov2-Virus auf eigenes gesundheitliches Risiko. Insbesondere im Hinblick auf COVID-19-Pandemie-bedingte Einschränkungen verzichtet der Gast auf die Geltendmachung etwaiger Rückvergütungs-, Minderungs- oder Schadensersatzansprüche gegen die Ritterburg Normannstein.

11.4 Kommt es zu einer Schließung der Ritterburg Normannstein aufgrund der Pandemie werden bereits gebuchte Speiseangebote zur Abholung angeboten. Die Buchung behält damit ihre Gültigkeit.

 

12 Jugendschutz

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

 

13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen nicht. Die Bestimmung soll vielmehr rückwirkend durch eine Regelung ersetzt werden, die rechtlich zulässig ist und in ihrem Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

 

14 Anwendbares Recht I Sonstiges

14.1 Die Vertragssprache ist deutsch.

14.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

14.3 Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Mühlhausen.

14.4 Die Ritterburg Normannstein behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.

 

Stand 01.09.2021